Gemäß den aktuellen Richtlinien und Bestimmungen (§ 37.3 SGB XI ) müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durchführen lassen. 

Wird der Beratungseinsatz innerhalb des festgelegten Zeitraums nicht durchgeführt, könnte die Auszahlung Ihres Pflegegeldes ausgesetzt oder gestrichen werden, da die Pflegebedürftigkeit nicht ausreichend nachgewiesen und dokumentiert wurde.

Der Beratungseinsatz soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Beratungseinsatz findet deshalb in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einer Pflegefachperson durchgeführt.

Unsere Pflegeberater und Pflegeberaterinnen von der Alltagsunterstützung WERTVOLL nehmen sich Zeit für Ihre Fragen rund um das Thema Pflege zu Hause und geben Ihnen außerdem WERTVOLLe Tipps. 

Wir organisieren alle Formalitäten für ihre Pflegekasse ganz kostenfrei, damit Sie Ihre Lebensqualität bewahren und sorgenfrei in die Zukunft blicken können.

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